Der Gesamtarbeitsvertrag Holzindustrie regelt die Arbeitsverhältnisse. Holzindustrie Schweiz als Arbeitgeberverband wird flankiert von den Hobelwerks-, Holzverpackungs-/Paletten- und Zaunfabrikantenverbänden. Vertragspartner sind die Gewerkschaften unia und syna. Der GAV Holzindustrie definiert die Mindestlöhne der Produktionsmitarbeiter und ist nicht allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag für die schweizerische Holzindustrie
Zusatzvereinbarung 2024
Der Gesamtarbeitsvertrag vom 1. April 2017 und die Zusatzvereinbarung 2024 gelten gleichermassen für
Holzindustrie Schweiz HIS, Verband schweiz. Hobelwerke VSH und Verband schweiz. Zaunfabriken VSZ.
Anhang 1 – Lohnanpassungen
Generelle Lohnanpassung
Ab 1. Januar 2024 haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf eine generelle Anpassung ihrer Löhne in
Höhe von CHF 50.-. Diese generelle Lohnanpassung ist in jedem Fall geschuldet.
Mindestlöhne
Per 1. Januar 2024 werden die Mindestlöhne um 1,5% angehoben (alle Kategorien).